Naturverträglichkeitserklärungen (NVE)
Natura 2000-Gebiete
Pläne und Projekte, die sich wesentlich nachteilig auf die Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes auswirken können, sind einer angemessenen Naturverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Diese Verträglichkeitsprüfung bildet den zentralen Bestandteil des Natura 2000-Schutzregimes und ist sowohl für FFH-Gebiete als auch für Vogelschutz-Gebiete anzuwenden.
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Der entscheidende rechtliche und organisatorische Rahmen wird von der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Art. 6 vorgegeben. Bei unserer Arbeit wird den einschlägigen Leitfäden der Europäischen Kommission zu den Vorgaben sowie zur Auslegung des Artikels 6 zentrales Augenmerk geschenkt.
Der Begriff Naturverträglichkeitsprüfung beschreibt den gesamten Prozess des Sammelns von Daten und die Erstellung der Grundlagen durch AntragstellerInnen eines Projekts bzw. Plans, die anschließend den zuständigen Behörden zur Prüfung und Beurteilung vorgelegt werden.
Wir bieten Ihnen
Unser interdisziplinär arbeitendes Team erstellt für Projektwerbende die fachlichen Grundlagen der Naturverträglichkeitserklärung und begleitet den gesamten Prüfungsprozess.
PROJEKTAUSWAHL
Europaschutzgebiet „Bernstein – Lockenhaus – Rechnitz“
Tiere, Pflanzen, Lebensräume; Artenschutz