Natur- & Umweltverträglichkeitserklärungen, naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Bei Vorhaben mit Eingriffen in die Natur kann je nach Dimension des Projekts eine Umweltverträglichkeitserklärung oder aber ein naturschutzfachliches Gutachten zu erstellen sein. Die entsprechenden Schwellenwerte sind im Umweltverträglichkeits-Prüfungs-Gesetz festgelegt.
Naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Naturschutzfachliche Gutachten können auch für kleine Vorhaben oder Änderungen in Flächenwidmungsplänen von den Behörden gefordert werden.
Zentral wichtig ist bei diesen Projekten im Vorfeld eine Abklärung möglicher betroffener Schutzgüter (Lebensräume, Pflanzen oder Tiere), um dann mit einem angepassten Untersuchungsprogramm effizient alle nötigen Grundlagen erheben und rasch bereitstellen zu können.
Umweltverträglichkeitserklärungen
Großprojekte, seien es Infrastrukturvorhaben, Abbau- oder Industrievorhaben, benötigen zumeist umfangreiche Untersuchungen der Schutzgüter und darauf basierend die Entwicklung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Erreichung einer Bewilligungsfähigkeit.
Die inhaltliche Konzeption und Ausführung erfordert hohe Standards und ist durch entsprechende Gesetze (UVP-Gesetz) und Richtlinien (RVS Artenschutz) reglementiert.
Wir bieten Ihnen
Unser Team erstellt für Projektwerbende die fachlichen Grundlagen für naturschutzrechtliche Einreichungen bzw. die Umweltverträglichkeitserklärungen von Kleinvorhaben bis hin zu Großinfrastrukturprojekten und begleitet den gesamten Prozess von der Einreichung über das Verfahren bis hin zur Projektumsetzung.
Wir erheben dafür, immer an wissenschaftlichen Standards und den rechtlichen Anforderungen orientiert, Lebensräume, Pflanzen und verschiedene Tiergruppen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien, Libellen und Heuschrecken) um unseren Auftraggebern so seit 20 Jahren ein Höchstmaß an Verfahrenssicherheit zu bieten.
PROJEKTAUSWAHL
Artenschutz – Bauaufsicht – Rodung – Bergung Totholz
Bauaufsicht– Rodung – Bergung geschützter Tierarten